Fragen

Ihre Frage war nicht dabei oder Sie wünschen eine persönliche Auskunft? Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf wichtige Fragen rund um Bestattung, Ablauf und Organisation.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die im Zusammenhang mit einem Trauerfall, der Organisation einer Bestattung und den ersten Schritten nach dem Todesfall entstehen. Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und Unsicherheiten zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass jedes Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz hat. Die hier bereitgestellten Informationen beziehen sich daher ausschließlich auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW). Bei individuellen Fragen oder besonderen Situationen beraten wir Sie selbstverständlich persönlich und klären alle Details mit Ihnen gemeinsam.

Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

Laut dem Bestattungsgesetz NRW §8 Abs. 1 sind in der nachstehenden Rangfolge folgende Personen bestattungspflichtig:

  • Ehegatten/ oder eingetragene Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder
Wie lange darf ein/e Verstorbener/e in NRW Zuhause aufgebahrt bleiben

Verstorbene dürfen in NRW bis zu 36 Stunden in den eigenen Räumlichkeiten aufgebahrt bleiben (§ 11 Abs. 2 BestG NRW).

Wen kontaktiere ich bei einem Sterbefall zuerst?

Wenn ein/e Angehörige/r Zuhause verstirbt, so sollte zunächst ein Arzt informiert werden, damit der Totenschein erstellt wird. Hierbei sollte am besten zuerst auf den Hausarzt zurück gegriffen werden. Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen sein sollte, so kann der Notarzt informiert werden.

Wenn ein Arzt den natürlichen Tod attestiert hat, so können Sie bei dem Bestatter, der die Bestattung durchführen soll anrufen und diesen mit der Überführung beauftragen.

Welche Papiere muss ich für die Beurkundung des Sterbefall bereithalten?

Wir kümmern uns gerne um die Beurkundung des Sterbefalls für Sie, hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten das Familienbuch mit Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und die Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten und die Heiratsurkunde
Muss ich bei einem/r polizeilich beschlagnahmten Verstorbene/n auch den Bestatter beauftragen, der die erste Überführung gemacht hat?

Nein, es herrscht freie Bestatterwahl, dementsprechend können Sie entscheiden, welches Bestattungshaus sich um die weiteren Formalitäten der Bestattung kümmern soll.

Wie schnell muss eine Bestattung in NRW von statten gehen?

Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Todeseintritt erfolgen.

Sowohl die Erdbestattung oder auch die Einäscherung müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden.

Die Beisetzung der Urne muss dann innerhalb von sechs Wochen stattfinden.

(§ 13 Absatz 2&3 BestG NRW)

Für wen macht ein Bestattungsvorsorgevertrag Sinn?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag macht für jeden Sinn, der seine Bestattung nach seinen Wünschen gestalten möchte. Außerdem sollten Menschen ihre Bestattung vor allem dann selbst regeln, wenn keine näheren Angehörigen mehr vorhanden sind. Es macht auch Sinn die Bestattung vorzeitig zu planen um Gelder, die für die Bestattung gedacht sind zweckgebunden zu schützen.

Darf eine Urne im Garten bestattet werden?

Nein, das ist nicht möglich, da in Deutschland Friedhofszwang herrscht. (§14 & 15 BestG NRW)

Was zieht man auf einer Beerdigung an?

Hierzu gibt es keine Vorschriften. Häufig werden eher dezente Farben wie Grau und Schwarz gewählt. Heutzutage kommt es aber auch immer häufiger vor, dass in der Traueranzeige darum gebeten wird auch farbenfrohe Kleidung anzuziehen. Lesen Sie hierzu unseren Leitfaden zur Trauer.

Kann ich bei Ihrem Bestattungshaus eine Bestattung nur für Dortmund planen?

Nein, wir betreuen Sie auch gerne bei Beerdigungen, die in anderen Städten im Umkreis stattfinden sollen. Auch helfen wir Ihnen bei Überführungen ins Ausland oder bei der Rückholung eines/r Verstorbenen aus dem Ausland.

Wir möchten, dass der/die Verstorbene ins Ausland überführt wird, können wir Sie damit beauftragen?

Ja, das können Sie. Wir führen weltweite Überführungen durch und haben bereits viele Jahre Erfahrung in diesem Bereich. Wir erklären Ihnen welche Unterlagen benötigt werden und helfen Ihnen, die Überführung schnellstmöglich durchzuführen.

Kann ich bei ihrem Bestattungshaus auch eine Seebestattung in Auftrag geben?

Ja, das können Sie. Auch wenn wir nicht an der See liegen, können wir Ihnen zuverlässige und kompetente Seereedereien anbieten, mit denen wir schon häufig zusammen gearbeitet haben.

Kann ich mir ein Bild von Ihren Räumlichkeiten machen, auch wenn ich keinen Sterbefall zu beklagen habe?

Ja, das können Sie sehr gerne. Wir würden uns freuen Sie in unseren Räumlichkeiten willkommen zu heißen.

Wie teuer ist eine Bestattung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da jede Bestattung individuell gestaltet wird. Art der Bestattung, Umfang der Leistungen und persönliche Wünsche beeinflussen die Kosten. Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen und transparenten Kostenvoranschlag.

Muss ich alle Abmeldungen, die in einem Sterbefall anfallen selber übernehmen?

Nein, das müssen Sie nicht. Gerne übernehmen wir das für Sie, wenn Sie dies wünschen.

Woran erkenne ich einen qualitätsbewussten Bestatter?

Mittlerweile gibt es verschiedene Prüfzeichen, die qualitätsbewusste Bestattungsunternehmen auszeichnen. Unsere Bestattungshäuser sind nach der DIN EN 15017 zertifiziert. Diese europäische Norm definiert verbindliche Anforderungen an Bestattungsdienstleistungen und steht für Transparenz, Fachkompetenz und verlässliche Abläufe. Die Zertifizierung erfolgt durch die unabhängige ZDH-ZERT GmbH.

Darüber hinaus sind wir Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., der seine Mitglieder regelmäßig überprüft und hohe fachliche sowie ethische Standards voraussetzt.

Einen weiteren wichtigen Beitrag zu unserem Qualitätsanspruch leisten wir als Ausbildungsbetrieb. Durch die eigene Ausbildung stellen wir sicher, dass unsere Kundinnen und Kunden von qualifiziertem, geschultem und verantwortungsvoll handelndem Personal begleitet werden.